Sonstige Steuern - Ratgeber


Wissenswertes zur Zweitwohnungssteuer


Die Zweitwohnungssteuer wurde ursprünglich als kommunale Aufwandsteuer zur Verteilung der Steuererträge eingeführt. Für jemanden, der in einer Gemeinde eine Zweitwohnung unterhält, aber keine Zweitwohnungssteuer zahlt, hat die Kommune bestimmte Mehrausgaben, z.B. für Schwimmbäder etc., erhält aber keinen Gegenwert. Unter diesem Gedanken erfolgte in vielen Gemeinden die Einführung der Zweitwohnungssteuer. Die Kommunen erhofften sich damit folgende Resultate:

- Unmittelbar höhere Einnahmen
- Höhere Schlüsselzuweisungen aufgrund von Ummeldungen
- Die Löschung von „Karteileichen“


Besonders Großstädte haben auf die Effizienz der Zweitwohnungssteuer aufgrund höherer Schlüsselzuweisungen gehofft.

Die Zweitwohnungssteuer als Luxussteuer sollte besonders diejenigen besteuern, die sich aufgrund eines höheren Einkommens eine Zweitwohnung leisten können. Jedoch trifft die Steuerbelastung nicht nur vermögende Menschen, sondern auch Pendler und Studenten. Pendler können in der Regel die Zweitwohnungssteuer im Rahmen ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Bei Studenten ist dies leider nicht möglich. So bleibt vor dem Studium häufig die Frage nach Erst- oder Zweitwohnsitz.