Sonstige Steuern - Häufig gestellte Fragen


Wen betrifft die Körperschaftsteuer?


Die Pflicht zur Köperschaftsteuer betrifft sämtliche juristische Personen. Hierzu zählen beispielsweise Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungsvereine sowie Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Körperschaftsteuer ist für alle juristischen Personen gleichbedeutend mit der Einkommensteuer. Selbstständige sind demnach nur dann zur Abgabe der Körperschaftsteuer verpflichtet, wenn es sich bei ihrem Unternehmen um eine rechtsfähige Vereinigung handelt.