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ZollSonstige Steuern - Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Versicherungsteuer gibt es paar Ausnahmen, für die keine Abgabe geleistet werden muss. Zu den Ausnahmen der Versicherungsteuer gehören Beiträge der privaten sowie gesetzlichen Kranken- und Lebensversicherung, Prämien zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung und zur Kleinen Viehversicherung (bei einer Versicherungssumme bis zu 4.000 Euro).
Des Weiteren zählen zu den Ausnahmen der Versicherungsteuer Beiträge für sämtliche Versicherungen, die mit ausländischen Botschaften bzw. deren Angehörigen vereinbart wurden, aber nur dann, wenn es sich hierbei um Ausländer handelt.