Sonstige Steuern - Begriffe:  Tabaksteuer


Tabaksteuer


Die Tabaksteuer zählt zu den besonderen Verbrauchsteuern und ist für den Staatshaushalt eine der einkommensträch- tigsten Steuern. So beliefen sich die Einnahmen im Jahre 2008 auf ca. 13 Milliarden Euro. Die Tabaksteuer fließt aus- schließlich dem Bundeshaushalt zu. Der Tabaksteuer unterliegen jegliche Form von Tabakwaren, wie Zigaretten, Zigar- ren, Zigarillos und Rauchtabak, wobei Zigaretten den Hauptanteil der Steuereinnahmen ausmachen.

Die Tabaksteuer in Deutschland wurde in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen erheblich angehoben. Der Steueranteil an einer Schachtel Zigaretten liegt bei über 70 Prozent, wovon ein geringer Teil auch an die Krankenkassen abgeführt wird. Die Tabaksteuer soll vor allem eine Senkung des Konsums bewirken. Dieses Konzept wird als wider- sprüchlich betrachtet, da es einerseits zu erhöhten Steuereinnahmen führt und langfristig wiederum zu einer Senkung der Einnahmen, sofern die Anzahl der Raucher durch die erhöhte Tabaksteuer abnimmt.

Viele Raucher von Fertigzigaretten steigen auf selbstgedrehte Zigaretten um, da die Besteuerung für den dafür nötigen Feinschnitt-Tabak deutlich geringer und somit preiswerte für den Endverbraucher ist.