Sonstige Steuern - Begriffe:  Stromsteuer


Stromsteuer


Die Stromsteuer zählt zu den Verbrauchsteuern und ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Die Stromsteuer wird bei der Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz fällig. Vom rechtlichen Standpunkt aus, wird die Stromsteuer vom Verbraucher getragen. Aus organisatorischen Gründen wird diese aber bereits beim Versorger erhoben und von diesem auf den Strompreis umgeschlagen.

Auch Eigenerzeuger von Strom müssen eine Stromsteuer bei der Entnahme der Energie entrichten. Der Steuersatz liegt bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Um umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern, sind Steuervergün- stigungen, auch für die Wirtschaft, im Gesetz vorgesehen. Die Stromsteuer wird seit dem 1. April 1999 erhoben, wobei das jährliche Aufkommen ca. 6 Milliarden Euro beträgt.