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Bereits seit dem Mittelalter müssen Spielbanken eine Steuer abgeben. Die Spielbankabgabe wird an die Länder entrich- tet und beträgt jährlich ca. 700 Millionen Euro. Die Rechtsgrundlage geht auf die Verordnung für öffentliche Spielbanken aus dem Jahre 1938 (RGBl.) zurück. Außerdem gelten die einzelnen Spielbankgesetze der Länder.
Die Spielbankabgabe wird von den Betreibern der Spielbanken entrichtet, wobei die Höhe der Abgabe anhand der Brut- tospielerträge berechnet wird. Die Spielbankabgabe liegt zwischen 45 und 80 Prozent auf die Gewinne der Spieler.