Sonstige Steuern - Begriffe:  Schaumweinsteuer


Schaumweinsteuer


Die Schaumweinsteuer wurde 1902 durch Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung des Kaiser – Wilhelm – Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt. In den folgenden Jahren wurde sie aufgrund der schlechten Wirtschaftslage wieder abgeschafft. Um weitere militärische Operationen finanzieren zu können, wurde die Schaumweinsteuer erneut erhoben, welche seitdem Bestand hat, auch wenn der ursprüngliche Zweck der Steuer nicht mehr gegeben war. Die Höhe der Schaumweinsteuer beträgt 136 Euro je Hektoliter, also 1,02 Euro pro 0,75 l Flasche. Das jährliche Steuereinkommen wird vom Zollamt erhoben, steht im vollen Umfang dem Bund zu und beträgt ca. 400 Millionen Euro.