Sonstige Steuern - Begriffe:  Rennwett- und Lotteriesteuer


Rennwett- und Lotteriesteuer


Die Rennwett- und Lotteriesteuer stammt aus dem 15. Jahrhundert und ist somit eine der ältesten noch angewendeten Steuerarten in Deutschland. Als Rechtsgrundlage gilt das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) aus dem Jahre 1922. Die Rennwett- und Lotteriesteuer wird von den einzelnen Ländern erhoben. Alle Veranstaltungen, die der Steuer unterliegen, müssen beim Finanzamt vom Veranstalter angemeldet werden. Die Versteuerung wird durch schriftliche Bescheide festgesetzt.

Die Einsätze der Spieler und die Preise der gekauften Lotterielose dienen als Berechnungsgrundlage für die Rennwett- und Lotteriesteuer. Der Steueranteil bei Rennwetteinsätzen liegt bei 16,66 % und bei inländischen Lotterieeinsätzen bei 20 % des Loses oder des Wettscheins. Bei ausländischen Losen bei 25 Cents je Euro vom planmäßigen Preis.