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Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die durch den Verkäufer des Öls bzw. Gases zu ent- richten ist. Zu Besteuern sind hierbei alle eingeführten oder im Inland hergestellten Mineralöle, die als Treib-, Schmier- oder Heizstoffe verwendet werden sowie auf Erdgas.
Der Verwendungszweck für die Mineralölsteuer liegt vornehmlich in der Instandhaltung und Erneuerung von Straßen. Seit 2006 wird die Mineralölsteuer nicht mehr im Mineralölsteuer-Gesetz, sondern fortan im Energiesteuergesetz geregelt.