Sonstige Steuern - Begriffe:  Körperschaftsteuer


Körperschaftsteuer


Die Körperschaftsteuer fällt unter das Einkommensteuergesetz und gilt für alle juristischen Personen, Personenverei- nigungen und Vermögensmassen. Die Körperschaftsteuer zählt zu den direkten Steuern. Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen eines Kalenderjahres. Die Steuer muss von allen unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihre Geschäfts- leitung oder ihren Hauptsitz im Inland haben, geleistet werden.

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung und ihren Hauptsitz nicht im Inland haben und beschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur mit den inländischen Einkünften Körperschaftsteuer.

Der Steuersatz beträgt derzeit einheitlich 25 % für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne. Die Körperschaftsteuer wird von den Ländern erhoben, direkt an das Finanzamt abgeführt und hatte im Jahr 2006 ein Aufkommen von ca. 22,9 Milliarden Euro.