Sonstige Steuern - Begriffe:  Kaffeesteuer


Kaffeesteuer


Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer, bei der nicht nur Kaffee, sondern auch kaffeehaltige Waren besteuert werden. Mit der Kaffeesteuer nimmt der Staat jährlich ca. 1 Milliarde Euro ein. Die Kaffeesteuer wurde bereits im 17. Jahrhundert durch den erhöhten Kaffeeverbrauch gesetzlich verankert. Bis in die 50er Jahre war die Steuer pro Kilogramm Kaffee ex- trem hoch und lag damals bei etwa 10 DM/kg. Heute liegt der Steuersatz für Röstkaffee bei 2,19 Euro je Kilogramm und bei löslichem Kaffee bei 4,78 Euro je Kilogramm.

Die Kaffeesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben und fließt zu 100 Prozent dem Bundeshaushalt zu. Auch bei Kaffee, der für private Zwecke über den Versandhandel bestellt wird, muss eine Steuer entrichtet werden. Dazu muss für die ge- lieferten Produkte eine Kaffeesteuer angemeldet und abgeführt werden, ansonsten droht ein Strafverfahren.