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Die Jagdsteuer zählt mit einem Einkommensvolumen von jährlich ca. 24 Millionen Euro zu den Bagatellsteuern. Die Jagdsteuer fließt in die Gemeindekassen und wird aufgrund des Jahresjagdwertes oder entsprechend dem Pachtpreis für den Jagdbezirk erhoben. Als Steuerpflichtiger gilt der Jagdausübungsberechtigte, also die Person, die einen Jagd- schein besitzt.
Bereits im 19. Jahrhundert wurden erste Formen der Jagdsteuer ins Leben gerufen, welche nach 1945 in den Kommu- nalabgabengesetzen verankert wurden. Die Jagdsteuer wird beispielsweise in Hamburg, Berlin und Bayern nicht mehr erhoben und soll in NRW bis zum Jahre 2013 abgeschafft werden.