Sonstige Steuern - Begriffe:  Hundesteuer


Hundesteuer


Die Hundesteuer besteuert das Halten eines Hundes und gehört zu der Rubrik Gemeindesteuer. Die Hundesteuer fällt einmal im Jahr an und ist für jeden Hund zu zahlen. Die Hundesteuer ist eine direkte Steuer, da der Halter des Hundes  sowohl Steuerpflichtiger als auch Steuerträger ist. Die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unter- schiedlich und variiert zusätzlich je nach Hunderasse.

Für gefährlich eingestufte  Hunde ist in der Regel ein höherer Steuersatz zu zahlen. Dagegen muss für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, keine Hundesteuer gezahlt werden. Hierzu zählt beispielsweise die Haltung zwecks Hundehandel oder -zucht. Der ursprüngliche Gedanke hinter der Hundesteuer war die Absicht, dass Menschen, die Tiere nicht als Nutztiere halten, sich auch eine zusätzliche Abgabe leisten können.