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Bereits seit dem 12. Jahrhundert werden in Deutschland auf Getränke jeglicher Art Steuern erhoben. Die Getränkesteuer wird von den Gemeinden erhoben, um die Höhe des Haushaltsetats zu verbessern. Die Höhe der Getränkesteuer richtet sich nach dem Prozentsatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Als Rechtsgrundlage gelten die jeweiligen Kommu- nalabgabegesetze und die einzelnen Satzungen der Städte und Gemeinden. Bis auf den Freistaat Bayern, erheben alle Städte und Gemeinden in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Getränkesteuer.