Sonstige Steuern - Begriffe:  Feuerschutzsteuer


Feuerschutzsteuer


Die aktuelle Feuerschutzsteuer wird seit dem Jahr 1996 auf alle Feuerversicherungen, Versicherungen von Gebäuden und Hausrat, soweit das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt, erhoben. Die Feuerschutzsteuer wird vom Versicherer selbst berechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz liegt bei 8 Prozent des Versicherungsentgeltes.

Die Feuerschutzsteuer zählt aufgrund der geringen jährlichen Einnahmen von ca. 290 Millionen Euro zu den Bagatell- Steuern. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer kommen dem Brandschutz, zum Beispiel im Baulichen oder Anla- getechnischem Bereich, und dem Feuerlöschwesen zugute und werden auf die jeweiligen Landeskommunen verteilt.