Sonstige Steuern - Begriffe:  Erdgassteuer


Erdgassteuer


Die Erdgassteuer fällt seit dem Jahre 2006 unter das Energiesteuergesetz, in dem alle Besteuerungen von Energieer- zeugnissen geregelt sind. Die Steuerschuld tragen die Verbraucher. Aus ökonomischen Gründen wird die Erdgassteuer aber nicht direkt vom Verbraucher eingefordert, sondern auf den Erdgaspreis durch den Lieferanten aufgeschlagen und durch diesen beglichen.

Der Steuersatz für die Erdgassteuer beträgt bis zum 31. 12.2018 13,90 Euro je MWh (Megawattstunde) und wird ab dem 01.01.2019 auf 31,80 Euro pro MWh angehoben. Wird das Erdgas als Heizstoff verwendet, gilt ein erheblich geringerer Steuersatz von 5,50 Euro je MWh.