Sonstige Steuern - Begriffe:  Energiesteuer


Energiesteuer


Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer und hat die Mineralölsteuer im Jahre 2006 abgelöst. Besteuert werden jeg- liche Energieerzeugnisse wie Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle und unter bestimmten Voraus- setzungen, Biodiesel sowie Pflanzenöl. Für die Erhebung der Energiesteuer sind die Hauptzollämter zuständig. Im Jahre 2008 wurden so 39 Milliarden Euro eingenommen, die hauptsächlich in die Erneuerung und Instandhaltung von Straßen und in die entstandenen Lücken bei der Rentenversicherung flossen. Die Steuer wird durch Aufschläge auf den Waren- preis von den Verbrauchern eingefordert.

Die Höhe der Energiesteuer richtet sich nach unterschiedlichen Vorgaben. Bei unverbleitem Benzin, mit einem Schwefel- gehalt von höchstens 10 mg / kg, liegt der Satz bei 654,50 Euro je 1.000 Litern, bei Flüssiggas wird ein Steuersatz von 180,32 Euro pro 1.000 Liter berechnet. Auch bei der Energiesteuer gibt es zahlreiche Steuervergünstigungen. Hierzu zäh- len zum Beispiel Biokraftstoffe, die mit einem wesentlich geringeren Energiesteuersatz als „klassische“ Mineralöle be- steuert werden. Außerdem wird auf Kerosin keine Steuer erhoben, was immer wieder Kontroversen in Politik und Gesell- schaft auslöst.