Sonstige Steuern - Begriffe:  Branntweinsteuer


Branntweinsteuer


Die Branntweinsteuer zählt zu den Verbrauchsteuern und wird auf Alkohol und alkoholhaltige Getränke erhoben. Durch die Branntweinsteuer nimmt der Bund jährlich bis zu 2 Milliarden Euro ein. Die Branntweinsteuer wird in drei Einzelsteu- ergesetzen geregelt. Als Grundlage dienen die Gesetze für das Branntweinmonopol, das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen und das Biersteuergesetz.

Unter den Begriff Branntwein fallen jegliche Erzeugnisse, die Ethylalkohol als wertbestimmenden Faktor enthalten, wobei für Bier, Wein oder Schaumwein besondere Regelungen gelten. So werden auf Wein beispielsweise keine Steuern er- hoben, jedoch wird dieses Produkt durch die Steueraufsicht überwacht. Dieser EG - einheitlichen Überwachung unterlie- gen alle alkoholischen Getränke.