Sonstige Steuern - Begriffe:  Alkopopsteuer


Alkopopsteuer


Besonders bei Jugendlichen sind die sogenannten Alkopops besonders beliebt. Vor allem, weil man den enthaltenen Alkohol durch die meist zuckersüße Brause nicht schmeckt. Um die Jugendlichen zu schützen, verabschiedete die Re- gierung im Juli 2004 ein Gesetz zur Erhebung einer Alkopopsteuer, auf diese alkoholhaltigen Mixgetränke. Seitdem wer- den alle trinkfertig gemischten Getränke mit einem Mindestalkoholgehalt von 1,2 vol. Prozent und einem Maximalgehalt von 10 vol. Prozent mit einem Satz von 5.55 Euro je Hektoliter besteuert.

Die Einnahmen werden vom Zoll verwaltet, stehen zu 100 % dem Bundeshaushalt zu, und dienen der Finanzierung von Suchtpräventionsprogrammen. So werden jährlich rund 3 Millionen Euro über die Alkopopsteuer eingenommen. Auch in anderen europäischen Ländern, wie der Schweiz, Dänemark und Frankreich, hat man die Gefahr der Alkopops erkannt und eine gesonderte Alkopopsteuer eingeführt.