Ruerup-Rente - Begriffe:  Zusatzangebote


Zusatzangebote


Der Versicherungsschutz der Rürup Rente kann durch spezielle Zusatzangebote entsprechend erweitert werden. Die Beiträge dieser Zusatzangebote können ebenso steuerlich geltend gemacht werden.

Zusatzangebote der Rürup Rente sind zum Beispiel ein Hinterbliebenenschutz sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Hinterbliebenenschutz sorgt dafür, dass die Rentenleistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase nicht verfällt, sondern an die Hinterbliebenen in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird. Hierzu zählen allerdings nur der Ehepartner und Kinder, die noch Kindergeld erhalten. Andere Angehörige können in der Regel nicht mit dem Hinterbliebenenschutz der Rürup Rente abgesichert werden. Ein weiteres Zusatzangebot ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt bei einem Unfall oder einer Krankheit, die eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, für eine finanzielle Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente, welche bis zur regulären Rente gezahlt wird. Danach erhält der Versicherte Leistungen aus der Rürup Rente.

Diese Zusatzangebote können mit der Rürup Rente kombiniert werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler über individuelle Zusatzangebote, denn meistens ist eine Kombination der entsprechenden Versicherungen günstiger als der jeweilige Schutz in Einzelverträgen.