Ruerup-Rente - Begriffe:  Zahlungsbeginn


Zahlungsbeginn


Der Zahlungsbeginn der Rürup Rente ist frühestens mit dem Erreichen des Rentenalters möglich. Hier wird zwischen zwei Vertragsarten unterschieden. Verträge der Rürup Rente, der vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen werden, besitzen ein Mindestrentenalter mit Vollendung des 60. Lebensjahr. Alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 vereinbart werden, haben ein Renteneintrittsalter von 62. Der Zahlungsbeginn der Rürup Rente ist frühestens ab der jeweiligen Altersgrenze möglich. Einen früheren Termin für den Zahlungsbeginn gibt es nicht, da die Rürup Rente nur als private Altersvorsorge genutzt werden soll.