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Bei einer Scheidung unterliegt die Rürup Rente dem Versorgungsausgleich. Somit fällt die Angelegenheit in den Aufgabenbereich des Familiengerichtes. In der Regel fällt der Versorgungsanspruch aus der Rürup Rente zu gleichen Teilen auf die Ehepartner, sofern der Anspruch während der Ehe entstanden ist. Differenzen müssen bei der Scheidung ausgeglichen werden. Die Rürup Rente stellt somit beide Ehepartner nach der Scheidung gleich. Selbst bei vorher vereinbarter Gütertrennung erfolgt eine gleiche Aufteilung der Ansprüche aus der Rürup Rente.
Eine Ausnahme bildet der Ausschluss des Versorgungsausgleichs, welcher im Ehevertrag fixiert sein muss. Allerdings wird dieser Punkt erst wirksam, wenn die Scheidung später als ein Jahr nach der Vereinbarung des Ehevertrages vollzogen wird. Ansonsten findet wiederum ein Versorgungsausgleich statt.