Ruerup-Rente - Begriffe:  Versorgungsansprüche


Versorgungsansprüche


Die Rürup Rente ist ausschließlich für eine finanzielle Absicherung im Rentenalter gedacht. Aus diesem Grund bleiben die Versorgungsansprüche auch dann bestehen, wenn Sie als Versicherungsnehmer arbeitslos werden. Die Rürup Rente wird nicht zum verwertbaren Vermögen im Zuge des Arbeitslosengeldes 2 gezählt. Somit sind die Versorgungsansprüche vor einem staatlichen Zugriff gesichert. Auch eine Pfändung kann die Rürup Rente nicht treffen. Die Versorgungsansprüche bleiben auch dann weiterhin bestehen. Auf der anderen Seite ist die Rürup Rente nicht vererbbar, veräußerbar oder beleihbar. Die Versorgungsansprüche von Rürup können nur in eine lebenslange Rente umgesetzt werden.