Ruerup-Rente - Begriffe:  Vererbbarkeit


Vererbbarkeit


Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte private Altersvorsorge, die dem Versicherungsnehmer eine finanzielle Absicherung im Rentenalter gewährleisten soll. Der Staat unterstützt diese Form der privaten Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen. Damit sichergestellt werden kann, dass der Versicherte die Rürup Rente auch später zum Rentenalter nutzen kann, gibt es bei dieser privaten Rente kein Kapitalwahlrecht. Der Versicherte kann die Rürup Rente nur als monatlich ausbezahlte Rentenzahlung im Alter nutzen. Verstirbt der Rürup Rentner, werden die eingezahlten Beiträge der Versicherungsgemeinschaft zur Verfügung gestellt. Die Rürup Rente beinhaltet somit keine Vererbbarkeit. Wer aber trotzdem nicht auf eine Vererbbarkeit verzichten möchte, kann bei Vertragsabschluss einen sogenannten Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Der Hinterbliebenenschutz macht eine Vererbbarkeit der Rürup Rente möglich. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen, die im Vertrag der Rürup Rente genannt wurden, den bereits eingezahlten Betrag in Form einer monatlichen Rentenzahlung ausbezahlt. Allerdings können hierfür lediglich Ehepartner oder Kinder, die noch Kindergeld beziehen, eingetragen werden.