Ruerup-Rente - Begriffe:  Veräußerbarkeit


Veräußerbarkeit


Die Veräußerbarkeit wird im Versicherungsvertrag der Rürup Rente ausgeschlossen. Da der Staat die Rürup Rente mit steuerlichen Vergünstigungen unterstützt, möchte er auch sichergehen, dass diese Form der privaten Altersvorsorge auch nur zum Zweck der finanziellen Absicherung im Alter genutzt wird. Bei anderen privaten Rentenversicherungen bzw. Lebensversicherungen ist eine Veräußerbarkeit nicht ausgeschlossen. Dies ist bei der Rürup Rente jedoch anders. Neben der Veräußerbarkeit ist auch die Pfändung sowie Beleihbarkeit dieser privaten Altersvorsorge nicht gestattet. Die Rürup Rente ist somit eine reine Vorsorgemaßnahme für das Rentenalter.