informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
AbschlusskostenB
BasisrenteF
FörderungG
GünstigerprüfungK
KapitalauszahlungL
LeibrenteP
PfändungR
Rürup FondsS
SelbstständigeV
VeräußerbarkeitZ
Zahlungsbeginn
Die Veräußerbarkeit wird im Versicherungsvertrag der Rürup Rente ausgeschlossen. Da der Staat die Rürup Rente mit steuerlichen Vergünstigungen unterstützt, möchte er auch sichergehen, dass diese Form der privaten Altersvorsorge auch nur zum Zweck der finanziellen Absicherung im Alter genutzt wird. Bei anderen privaten Rentenversicherungen bzw. Lebensversicherungen ist eine Veräußerbarkeit nicht ausgeschlossen. Dies ist bei der Rürup Rente jedoch anders. Neben der Veräußerbarkeit ist auch die Pfändung sowie Beleihbarkeit dieser privaten Altersvorsorge nicht gestattet. Die Rürup Rente ist somit eine reine Vorsorgemaßnahme für das Rentenalter.