Ruerup-Rente - Begriffe:  Steuerersparnis


Steuerersparnis


Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte private Altersvorsorge. Die staatliche Förderung äußert sich in Form einer Steuerersparnis für den Versicherungsnehmer. Die Regelung der Steuerersparnis erfolgt nach der ersten Schicht des 3-Schichten-Models aus dem Alterseinkünftegesetz.

Beiträge der Rürup Rente können als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgeschrieben werden. Die Steuerersparnis äußert sich im Jahr 2010 durch einen absetzbaren Anteil von 70 Prozent der Einzahlungen. Diese Ersparnis steigt von Jahr zu Jahr um 2 Prozentpunkte. Im Jahr 2025 können dann Beiträge der Rürup Rente zu 100 Prozent abgesetzt werden. Allerdings gibt es in punkto Steuerersparnis auch eine Höchstgrenze. So können pro Person und pro Jahr maximal 20.000 Euro an Beitragszahlungen der Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden.