Ruerup-Rente - Ratgeber:  Zusatzversicherungenm für die Rürup Rente


Rürup Rente und Zusatzversicherungen


Der Versicherungsschutz der Rürup Rente kann durch verschiedene Zusatzversicherungen ergänzt werden. Die Beiträge dieser zusätzlichen Optionen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hier ein paar Beispiele für Zusatzversicherungen der Rürup Rente:

Eine geläufige Zusatzversicherung der Rürup Rente ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zusätzliche Option kann in Form einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer Beitragsbefreiung im Fall von Berufsunfähigkeit integriert werden. Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten sich besonders für Freiberufler und Selbstständige an, die ansonsten wenige Möglichkeiten der privaten Absicherung besitzen.

Eine weitere Form der Zusatzversicherung ist der Hinterbliebenenschutz für den Ehepartner sowie für Kinder, die noch Kindergeld beziehen. Diese Zusatzoption sorgt dafür, dass bei Tod des Versicherten die Rentenansprüche nicht der Versicherungsgemeinschaft, sonder den Hinterbliebenen zugutekommen. Die angesparten Beiträge der Rürup Rente werden dann in Form einer Rentenzahlung an die im Vertrag fixierte Person ausgezahlt. Eine Einmalzahlung ist hierbei ausgeschlossen.

Zusatzversicherungen der Rürup Rente gibt es auch in Form einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings gibt es hierfür nur ein eingeschränktes Angebot an Tarifen, und auch nicht von jedem Versicherer. Dieser Schutz ist nur dann gegeben, wenn eine Beschäftigung für den Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Wer die Beiträge der Zusatzversicherungen steuerlich absetzen möchte, muss mindestens 51 Prozent der Beitragszahlungen für die eigentliche Rürup Rente verwenden. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter der Rürup Rente. Zu beachten ist ebenfalls, dass die spätere Rente durch den Einschluss von Zusatzversicherungen reduziert wird.