Ruerup-Rente - Begriffe:  Pfändung


Pfändung


Selbstständige und Freiberufler sind ständig der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt. In der Regel haften sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen und da ist es verständlich, dass die Angst vor einer Pfändung der mühsam angesparten Altersvorsorge besteht. Bei der Rürup Rente ist diese Angst unbegründet. Eine Pfändung, Veräußerung oder eine aus anderen Gründen frühzeitige Auflösung der Rürup Rente ist nicht möglich. Diese Form der Altersvorsorge ist ausschließlich zum Zweck der finanziellen Absicherung im Alter. Aus diesem Grund kann der Staat keine Pfändung der Rürup Rente vornehmen. Selbstständige und Freiberufler gehen also bei dieser Art der Rentenversicherung kein Risiko ein.