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Die Rürup Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat mit attraktiven Steuervorteilen unterstützt wird. Damit diese Form der privaten Rentenversicherung auch wirklich in Form einer lebenslangen Rentenzahlung genutzt wird, gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Die Rürup Rente wird nur als so genannte Leibrente ausbezahlt. Eine Leibrente endet mit dem Tod der versicherten Person. Wer die Leibrente zur Hinterbliebenenrente umformen möchte, muss dies bei Vertragsabschluss der Rürup Rente entsprechend vereinbaren. Hierdurch reduziert sich jedoch die Höhe der Leibrente.