Ruerup-Rente - Begriffe:  Kapitalleistung im Todesfall


Kapitalleistung im Todesfall


Eine Kapitalleistung im Todesfall ist bei einer klassischen Rürup Rente nicht üblich. Die Rürup Rente soll lediglich der finanziellen Absicherung des Versicherungsnehmers im Rentenalter dienen. Verstirbt der Rürup Rentner, werden die angesparten Beiträge zugunsten der Allgemeinheit, also der Versicherungsgemeinschaft genutzt.

Um jedoch eine Kapitalleistung im Todesfall zu erhalten, kann ein sogenannter Hinterbliebenenschutz im Vertrag der Rürup Rente integriert werden. Diese Option schmälert allerdings die tatsächliche Rentenleistung von Rürup. Ein Hinterbliebenenschutz ist also mit weiteren Kosten verbunden. Wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Kapitalleistung im Todesfall erbracht, allerdings nur als monatliche Rentenleistung und nicht als einmalige Kapitalauszahlung.