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Die Kapitalauszahlung der Rürup Rente äußert sich stets in Form einer lebenslangen Rentenzahlung im Alter. Da bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht besteht, kann sich der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital nicht vorzeitig oder als einen kompletten Betrag auszahlen lassen. Die Kapitalauszahlung ist auf diese Weise geregelt, weil die Rürup Rente ausschließlich der Altersvorsorge dient. Aus diesem Grund wird sie auch vom Staat gefördert. Der Staat kann dann sichergehen, dass die angesparten Beiträge der Rürup Rente nicht für größere Anschaffungen, Urlaube oder sonstige Dinge verwendet werden. Mit der geregelten Kapitalauszahlung ist die Chance geringer, dass frühere Rürup Rentner nicht später doch die Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen müssen.