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Der Zweck der Rürup Rente ist die finanzielle Absicherung im Rentenalter. Aus diesem Grund fungiert die Rürup Rente lediglich als Leibrente des Versicherten. Wenn keine zusätzlichen Optionen im Versicherungsvertrag vereinbart wurden, verfällt der Rentenanspruch beim Tod des Versicherungsnehmers. Der Rentenanspruch kann somit nicht an Kinder oder den Ehepartner vererbt werden.
Wer den Rentenanspruch der Rürup Rente dennoch vererben möchte, muss dieses bei Vertragsabschluss fixieren lassen. Der sogenannte Hinterbliebenenschutz sorgt dafür, dass die bereits eingezahlten Beiträge nicht verfallen. Der Rentenanspruch wird dann an die Kinder oder den Ehepartner vererbt. Jedoch muss beachtet werden, dass sich durch den vereinbarten Hinterbliebenenschutz die eigentliche Rente reduziert, denn das Vererben des Rentenanspruchs ist nicht umsonst. Des Weiteren kann die Rürup Rente nicht an jeden vererbt werden. Ein Hinterbliebenenschutz kann nur für den Ehepartner oder für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, vereinbart werden.