Ruerup-Rente - Begriffe:  Günstigerprüfung


Günstigerprüfung


Der Begriff Günstigerprüfung kommt aus dem Bereich des Steuerrechts, steht aber auch im Zusammenhang mit der Rürup Rente. Eine Günstigerprüfung wird immer dann gemacht, wenn es mehrere Möglichkeiten der Besteuerung gibt. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine steuerpflichtige Person zu viele Steuern zahlt bzw. benachteiligt wird. Die Günstigerprüfung besaß besonders im Anfangsstadium der Rürup Rente große Bedeutung, da das so genannte Alterseinkünftegesetz die Konstellationen bei der Besteuerung verändert hat. Seit dem Jahr 2006 können die Beiträge der Rürup Rente auch ohne Günstigerprüfung ganz einfach steuerlich geltend gemacht werden.