Ruerup-Rente - Begriffe:  Freiberufler


Freiberufler


Freiberufler haben eine bestimmte berufliche Stellung, die mit Selbstständigen zu vergleichen ist. Freiberufler zahlen ebenso wie Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten demnach auch im Rentenalter keine gesetzliche Rente. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass sich Freiberufler eine private Altersvorsorge schaffen. Die Riester Rente kommt für sie allerdings nicht in Frage.

Das Gegenstück der Riester Rente stellt die Rürup Rente dar. Die Rürup Rente ist eines der wenigen Produkte, die Freiberufler für die private Altersvorsorge nutzen und sogar noch von erheblichen Steuervorteilen profitieren können. Gerade Freiberufler haben häufe eine große Steuerlast zu tragen, die durch Beiträge der Rürup Rente geschmälert werden kann. Bei bestimmten Voraussetzungen kann jeder der Rürup Rente Versicherten die staatliche Förderung nutzen. Die Absetzbarkeit der Beiträge begann im Jahr 2005 bei 60 Prozent. Die Steuervorteile der Rürup Rente steigen von Jahr zu Jahr um jeweils 2 Prozentpunkte. So liegen sie im Jahr 2010 bei 70 Prozent, bis sie bis zum Jahr 2025 auf Prozent gestiegen sind.