Ruerup-Rente - Begriffe:  Förderung


Förderung


Wer mit der Rürup Rente für das Rentenalter vorsorgt, kann mit einer staatlichen Förderung in Form von Steuervorteilen rechnen. Die Förderung äußert sich nicht wie bei der Riester Rente in jährlichen Zulagen, sondern in attraktiven Steuervergünstigen. Jedes Jahr können die Beiträge der Rürup Rente unter dem Punkt Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit der Beiträge liebt im Jahr 2010 bei 70 Prozent. Sie steigt bis 2025 um jeweils 2 Prozentpunkte im Jahr. Die Förderung schmälert somit das zu versteuernde Einkommen und schafft dem Versicherungsnehmer auf diese Weise enorme Steuervorteile. Allerdings sind der Förderung der Rürup Rente auch Grenzen gesetzt. So können bis zu 20.000 Euro an Beiträgen im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Ehepaaren liegt die Obergrenze der Förderung bei insgesamt 40.000 Euro.