Ruerup-Rente - Ratgeber:  Steuervorteile der Rürup Rente


Die Steuervorteile der Rürup Rente


Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte private Altersvorsorge. Sie wird nicht wie die Riester Rente mit jährlichen Zulagen, sondern mit attraktiven Steuervorteilen bezuschusst. So können Inhaber einer Rürup Rente die eingezahlten Beiträge bis zu einem bestimmten Limit steuerlich geltend machen. Die Beitragszahlungen können unter dem Punkt Sonderausgaben in der Steuererklärung abgeschrieben werden.

Im Jahr 2005 lag der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge der Rürup Rente bei 60 Prozent. Von Jahr zu Jahr können jeweils 2 Prozent mehr abgesetzt werden. Die staatliche Förderung wird jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr gewährt. So lag die Grenze der Förderung bei Alleinstehenden im Jahr 2005 bei 12.000 Euro (bei Verheirateten bei 24.000 Euro). Auch diese Grenze wird wie der prozentual absetzbare Anteil der Beiträge angehoben. Im Jahr 2025 können dann die kompletten Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) von der Steuer abgesetzt werden.

Allerdings muss ebenfalls bedacht werden, dass die spätere Rentenzahlung ebenfalls versteuert werden muss. Auch diese Prozentzahl steigt jährlich an. In der Einzahlungsphase profitiert der Rürup Rentner von den Steuervorteilen, in der Auszahlungsphase müssen jedoch erneut Steuern gezahlt werden. Dennoch lohnt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer Rürup Rente. Besonders Freiberufler und Selbstständige haben häufig keine andere Möglichkeit eine private Rentenversicherung abzuschließen. Zudem besitzen sie in der Regel eine hohe Steuerlast, die sich durch die absetzbaren Beiträge der Rürup Rente reduziert.