Ruerup-Rente - Begriffe:  Beleihbarkeit


Beleihbarkeit


Der Versicherungsvertrag der Rürup Rente schließt die Beleihbarkeit aus. Da diese Form der privaten Altersvorsorge vom Staat mit Steuervorteilen gefördert wird, will dieser sicherstellen, dass die Rürup Rente auch nur für die finanzielle Absicherung im Alter genutzt wird. Aus diesem Grund ist nicht nur die Beleihbarkeit, sondern auch die Veräußerung sowie Pfändung der Rürup Rente ausgeschlossen. Des Weiteren besitzt der Rürup Rentner kein Kapitalwahlrecht. Somit ist die Rürup Rente allein für die finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers im Rentenalter zuständig.