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Zahlungsbeginn
Die Auszahlungsphase der Rürup Rente beginnt mit Eintritt in das Rentenalter, also frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. In der Auszahlungsphase wird das angesparte Kapital in Form einer Leibrente in monatlich gleichen Raten ausbezahlt. Da die Rürup Rente das Kapitalwahlrecht ausschließt, kann der Versicherungsnehmer nicht wählen, in welcher Form die Auszahlung stattfinden soll. Somit ist die Auszahlungsphase der Rürup Rente durch eine ‚klassische‘ Auszahlung der Rente gekennzeichnet. Eine vorzeitige Kapitalausschüttung oder das Auszahlen der Rente in einem Beitrag fallen demnach weg. Wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase der Rürup Rente stirbt, wird die Rentenzahlung eingestellt. Ausnahme: Der Versicherungsnehmer hat eine bestimmte Garantiezeit der Rente für Hinterbliebene vereinbart.