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Bei eintretender Arbeitslosigkeit eines Rürup Rente Versicherten könnte man meinen, dass zunächst Kapital aus der Versicherung für den Lebensunterhalt genommen werden muss. Dies ist bei vielen anderen Lebensversicherungen der Fall, allerdings nicht bei der Rürup Rente. Die Rürup Rente ist eine private Altersvorsorge, die nur zum finanziellen Schutz des Versicherten im Rentenalter genutzt werden kann. Aus diesem Grund kann der Staat bei eintretender Arbeitslosigkeit des Versicherten auch keine Auflösung des Vertrages verlangen. Die Rürup Rente bleibt bestehen, selbst wenn der Versicherte in Hartz IV rutscht. Dies ist einer der Vorteile der Rürup Rente. Die Rürup Rente kann weder verpfändet noch verkauft oder frühzeitig aufgelöst werden. Somit ist sie auch vor Arbeitslosigkeit geschützt.