Ruerup-Rente - Begriffe:  Ansparphase


Ansparphase


In der Ansparphase der Rürup Rente werden Beiträge gezahlt, die für die spätere Rente gewinnbringend angelegt werden. Die Ansparphase beginnt mit Vertragsabschluss und endet automatisch mit dem Renteneintritt und der entsprechenden Auszahlung des angesparten Kapitals. Während der Ansparphase der Rürup Rente können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Hierdurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und der Versicherungsnehmer kann somit von Steuervorteilen profitieren. Die Ansparphase bzw. die Beiträge können flexibel gestaltet werden. Die Einzahlungen müssen nicht immer in gleicher Höhe geleistet werden, was besonders Selbstständigen und Freiberuflern zugutekommt.

Sollte der Versicherungsnehmer während der Ansparphase sterben, verfallen die bereits eingezahlten Beiträge, da die Rürup Rente nur zum Zwecke der Altersvorsorge des Versicherten genutzt werden soll. Allerdings kann bei Vertragsabschluss ein sogenannter Hinterbliebenenschutz vereinbart werden, der garantiert, dass das angesparte Kapital der Rürup Rente nicht verfällt, sondern an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt wird.