Ruerup-Rente - Begriffe:  Alterseinkünftegesetz


Alterseinkünftegesetz


Das am 09. Juli 2004 beschlossene und am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat zahlreiche Veränderungen im deutschen Altersvorsorge System mit sich gebracht. Vorreiter dieser Gesetzesänderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002, in dem die Besteuerung von Beamtenpensionen sowie der Rente nach dem Gleichheitsgrundsatz als unvereinbar erklärt wurde. Das Alterseinkünftegesetz brachte somit zum Zweck des Ausgleichs der Besteuerung eine Anhebung des Prozentsatzes sowie das 3-Schichtenmodell hervor. Der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung wird bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 Prozent erhöht. Im Jahr 2005 lag er noch bei 50 Prozent. Das Alterseinkünftegesetz lässt ihn jedes Jahr etwas ansteigen. Des Weiteren wurde das Modell der Altersvorsorge in 3 Schichten eingeteilt. Die erste Schicht bildet mit der Rürup Rente sowie der gesetzlichen Rentenversicherung die Basisvorsorge. Die zweite Schicht lässt sich mit der Riester Rente und der betrieblichen Altersvorsorge als Zusatzversorgung definieren. Sonstige Altersvorsorgemodelle bilden die dritte Schicht: die Kapitalanlageprodukte. Laut Alterseinkünftegesetz können Beiträge der ersten beiden Schichten steuerlich geltend gemacht werden. So wirken sich zum Beispiel Beiträge der Rürup Rente positiv auf das zu versteuernde Einkommen aus. Allerdings müssen Leistungen, die im Rentenalter bezogen werden, ebenfalls versteuert werden. Neben allgemeinen Regelungen bezüglich der Altersvorsorge wurde auch die Rürup Rente als neues Rentenmodell im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes eingeführt.