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Die Risikolebensversicherung macht einen Unterschied zwischen Rauchern und Nichtrauchern, da Raucher ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besitzen. Aus diesem Grund zahlen Raucher einen höheren Beitrag als Nichtraucher.
Als Nichtraucher gilt man im Rahmen der Risikolebensversicherung, wenn mindestens 12 Monate keine Zigarette geraucht wurde. Wer als Raucher in den Vertrag der Lebensversicherung einsteigt, muss dieses angeben. Wird während der Vertragslaufzeit das Rauchen aufgegeben, kann nach dem Einhalten einer bestimmten Frist eine Beitragsrückstufung erfolgen. Es ist in jedem Fall wichtig, dass bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung wahrheitsgemäße Angaben über das Rauchen gemacht werden. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren und die Beiträge wurden umsonst entrichtet.