Risikolebensversicherung - Begriffe:  Todesfall


Todesfall


Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall des Versicherungsnehmers ab. Dies ist besonders für Familien wichtig, in denen es nur einen Verdiener gibt. Tritt der Todesfall des Versicherten während der Laufzeit der Risikolebensversicherung ein, bekommt die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Nach Ende der Vertragslaufzeit verfällt die eingezahlte Summe. Die Risikolebensversicherung leistet also nur, wenn der Todesfall des Versicherungsnehmers während der Laufzeit auftritt.

Im Todesfall mit Selbsttötung leisten die meisten Versicherungsgesellschaften ebenfalls, sofern der Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung mindestens drei Jahre zurückliegt. Ist diese Frist noch nicht verstrichen, wird der Todesfall nur dann als Versicherungsfall anerkannt, wenn die Selbsttötung aufgrund einer krankhaften geistigen Störung und ohne freien Willen erfolgt ist.