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Versicherungssumme
Beiträge der Risikolebensversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie können ebenso wie Beiträge der Haftpflicht, Unfallversicherung, Krankenversicherung und ähnliche Versicherungspolicen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind Vorsorgeaufwendungen und aus diesem Grund bis zur entsprechenden Höchstgrenze steuerlich absetzbar. In der Jahressteuererklärung fallen sie unter den Punkt ‚Sonderausgaben‘.