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Da Raucher ein größeres Krankheitsrisiko besitzen als Nichtraucher, müssen diese bei den meisten Anbietern einer Risikolebensversicherung eine höhere Beitragszahlung leisten. Raucher zahlen somit einen gewissen Risikozuschlag.
Die Abgrenzung von Raucher und Nichtraucher besteht in der Regel darin, dass als Nichtraucher derjenige gilt, der mindestens die letzten 12 Monate keine Zigarette geraucht hat. Bereits vor Vertragsabschluss muss jeder Versicherungsnehmer einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. In diesem muss auch angegeben werden, ob man Raucher oder Nichtraucher ist. Wer hier falsche Angaben macht, kann den Versicherungsschutz Risikolebensversicherung verlieren und die Beiträge wurden umsonst eingezahlt. Wer bei Vertragsabschluss als Raucher gilt, muss dieses angeben. Sollte im Laufe der Vertragslaufzeit der Raucher zum Nichtraucher werden, kann eine Risikoabstufung bei der Risikolebensversicherung erzielt werden, in der Regel nach einer gewissen Wartefrist.