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Viele Anbieter einer Risikolebensversicherung unterscheiden in den Verträgen den Raucher vom Nichtraucher. Da Raucher ein höheres gesundheitliches Risiko besitzen, müssen sie auch eine höhere Beitragszahlung leisten. Nichtraucher sind in der Regel nicht so anfällig für viele Krankheiten.
Man gilt bei den meisten Anbietern der Risikolebensversicherung als Nichtraucher, wenn mindestens 12 Monate lang keine Zigarette geraucht wurde. Die Angaben darüber, ob man Raucher oder Nichtraucher ist, sollten wahrheitsgemäß gemacht werden. Ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen und die Beiträge wurden somit umsonst entrichtet. Wer bei Vertragsbeginn raucht, muss dieses in jedem Fall angeben. Sollte das rauchen im Laufe der Zeit aufgegeben werden, kann nach dem Einhalten bestimmter Fristen eine niedrigere Risikoeinstufung erfolgen.