Risikolebensversicherung - Begriffe:  Kapitalanlage


Kapitalanlage


Da die Risikolebensversicherung nur zum Zweck der finanziellen Absicherung Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherungsnehmers gedacht ist, kommt die Risikolebensversicherung als typische Kapitalanlage nicht infrage. Das angesparte Kapital wird nur im Todesfall ausgezahlt, weil diese Form der Lebensversicherung zum Beispiel junge Familie beim Tod des Haupt- oder Alleinverdieners vor dem finanziellen Ruin bewahren soll. Da die Risikolebensversicherung also keine Kapitalanlage ist, fallen auch die Beiträge der Versicherung relativ gering aus. Auf diese Weise können auch junge bzw. weniger gut verdienende Familien diese Versicherung abschließen. Wer aber eine Lebensversicherung zusätzlich als Kapitalanlage nutzen möchte, sollte anstatt der Risikolebensversicherung eher eine Kapitallebensversicherung abschließen.