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Eine Kündigung der Risikolebensversicherung ist zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres möglich. In den meisten Fällen muss lediglich die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden, da aus der Risikolebensversicherung keine sonstigen Pflichten anfallen. Um sicherzugehen, sollten aber die Vertragsbedingungen der jeweiligen Lebensversicherung genauestens studiert werden. Hier kann es je nach Versicherer einige Unterschiede geben.
Die Kündigung der Risikolebensversicherung sollte in jedem Fall in schriftlicher Form erfolgen. Lassen Sie sich die Kündigung auch stets bestätigen. So kommt es im Nachhinein auch zu keinen Unklarheiten in puncto Kündigung und Risikolebensversicherung.
Eine Kündigung der Risikolebensversicherung sollte stets gut überlegt sein. Geschieht diese aufgrund von Geldmangel und später erfolgt ein erneuter Vertragsabschluss, fallen die Beiträge der Lebensversicherung meistens wesentlich höher aus, da sich die Zahlungen unter anderem nach dem Eintrittsalter richten.