Risikolebensversicherung - Begriffe:  Hinterbliebene


Hinterbliebene


Die Risikolebensversicherung ist dazu da, Hinterbliebene im Todesfall des Versicherungsnehmers abzusichern. Der Schutz für Hinterbliebene kann für Kinder, Ehepartner, aber auch für Geschäftspartner (falls es um die Absicherung von Krediten geht) abgeschlossen werden. Begünstigte sind immer diejenigen, die im Vertrag der Risikolebensversicherung als Hinterbliebene schriftlich fixiert wurden.