Risikolebensversicherung - Begriffe:  Gesundheitsprüfung


Gesundheitsprüfung


In der Regel erfolgt vor Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers. Da der Tod des Versicherungsinhabers mit einer Lebensversicherung versichert wird, muss geprüft werden, wie hoch das Risiko für einen Todesfall ist. Die meisten Todesursachen resultieren aus Krankheit oder ihren Folgen. Aus diesem Grund verlangen die meisten Versicherer vor Vertragsabschluss eine entsprechende Gesundheitsprüfung.

Die Gesundheitsprüfung erfolgt bei kleineren Versicherungssummen meist durch einen Fragebogen, den der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß ausfüllen muss. Bei höheren Summen, zum Beispiel ab 100.000 Euro, kann auch ein Arzt zur Feststellung des Gesundheitszustandes herangezogen werden.